Für Senio­ren

Bar­rie­re­ar­mes Woh­nen bei der OWG

Bar­rie­re­ar­mes Wohnen

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Damit sich unse­re Mit­glie­der bei uns wohl­füh­len, wird Ser­vice bei uns groß­ge­schrie­ben. Auf die­ser Sei­te fin­den Sie wich­ti­ge Links, Down­loads und die Ant­wor­ten auf die häu­figs­ten Fra­gen. Sie haben einen Scha­den in Ihrer Woh­nung ent­deckt? Dann mel­den Sie die­sen unkom­pli­ziert über unser Kontaktformular. 

FAQ — Häu­fig gestel­le Fragen

Mitgliedschaft 
  • Alles um das The­ma Wohnungsbauprämie 

    Um die Woh­nungs­bau­prä­mie zu bekom­men, dür­fen Sie bestimm­te Ein­kom­mens­gren­zen nicht über­schrei­ten und müs­sen für das jewei­li­ge Jahr eine Ein­zah­lung auf das Mit­glieds­kon­to geleis­tet haben. Dies betrifft somit all die­je­ni­gen, die neu in die Genos­sen­schaft ein­ge­tre­ten sind, die Ihre Antei­le auf­grund der Anmie­tung einer Woh­nung auf­ge­stockt haben oder die die jähr­li­che Divi­den­de zum Erwerb wei­te­rer Antei­le auf dem Mit­glieds­kon­to anspa­ren. Das not­wen­di­ge Antrags­for­mu­lar ver­sen­den wir ein­mal im Jahr und die­ses schi­cken Sie bit­te aus­ge­füllt wie­der an uns zurück, wenn Sie die Woh­nungs­bau­prä­mie bean­tra­gen möch­ten. Wir rei­chen dann die Anträ­ge beim Finanz­amt ein.

  • Erlischt mei­ne Mit­glied­schaft, wenn ich mei­ne Genos­sen­schafts­woh­nung kündige? 

    Nein. Die Mit­glied­schaft muss gemäß § 7 der Sat­zung sepa­rat schrift­lich gekün­digt werden.

  • Kann ich mei­ne Mit­glied­schaft übertragen? 

    Grund­sätz­lich ja, über Ihren ent­spre­chen­den Antrag ent­schei­det der Vorstand.

  • Kann ich wei­te­re Geschäfts­an­tei­le erwerben? 

    Laut Sat­zung besteht die Mög­lich­keit, dass Sie zusätz­lich zu Ihren Pflicht­an­tei­len wei­te­re Antei­le erwer­ben. Im Hin­blick auf die aktu­el­le Zins­si­tua­ti­on am Kapi­tal­markt bit­ten wir um Ver­ständ­nis, dass die Zeich­nung von wei­te­ren Geschäfts­an­tei­len vor­läu­fig lei­der nicht mög­lich ist (Vor­stands­be­schluss).

  • Muss ich die Divi­den­de versteuern? 

    Divi­den­den sind als soge­nann­te Kapi­tal­erträ­ge zunächst grund­sätz­lich steu­er­pflich­tig. Sie kön­nen aber Ihr Finanz­in­sti­tut mit­hil­fe eines soge­nann­ten Frei­stel­lungs­auf­trags anwei­sen, Ihre Divi­den­de vom auto­ma­ti­schen Steu­er­ab­zug aus­zu­neh­men. Vor­aus­set­zung ist, dass Ihr steu­er­li­cher Frei­be­trag noch nicht aus­ge­schöpft ist. 

  • Bekom­me ich Zin­sen für mei­ne Genossenschaftsanteile? 

    Ja. Für die gezeich­ne­ten Genos­sen­schafts­an­tei­le wird jähr­lich eine Divi­den­de aus­ge­schüt­tet. Die Höhe wird jedes Jahr von der Ver­tre­ter­ver­samm­lung beschlossen. 

  • Wann und wie bekom­me ich mei­ne Genos­sen­schafts­an­tei­le zurück? 

    Sie kön­nen die Mit­glied­schaft ins­ge­samt oder ein­zel­ne Genos­sen­schafts­an­tei­le kün­di­gen, sofern es sich nicht um Pflicht­an­tei­le, die mit einem Dau­er­nut­zungs­recht an einer Woh­nung ver­knüpft sind, han­delt. Die Kün­di­gungs­frist beträgt ein Jahr zum Ende des Geschäfts­jah­res (Kalen­der­jahr). Die Aus­zah­lung erfolgt, nach­dem die Ver­tre­ter­ver­samm­lung den Jah­res­ab­schluss für das Jahr Ihrer Kün­di­gung bzw. Ihres Aus­schei­dens fest­ge­stellt hat. 

    Bei­spiel: Kün­di­gen Sie im Janu­ar 2018, so wird die Kün­di­gung zum 31.12.2019 wirk­sam. Nach der Ver­tre­ter­ver­samm­lung für das Jahr 2019 (meist im Juni des fol­gen­den Jah­res) erfolgt dann die Auszahlung. 

  • Wie wer­de ich Mitglied? 

    Sie müs­sen einen Antrag auf Mit­glied­schaft stel­len und eine Bei­tritts­er­klä­rung unter­zeich­nen. Über Ihren Antrag ent­schei­det der Vor­stand. Nach Zulas­sung durch den Vor­stand müs­sen Sie zwei Pflicht­an­tei­le à 160 Euro und ein ein­ma­li­ges Ein­tritts­geld von 75 Euro zah­len. Ist das erle­digt, sind Sie Mit­glied der Genossenschaft. 

    Wich­tig zu wis­sen: Da wir zur­zeit sehr vie­le Woh­nungs­ge­su­che haben, ist mit dem Bei­tritt zur Genos­sen­schaft nicht garan­tiert, dass wir Sie auch tat­säch­lich mit einer pas­sen­den Woh­nung ver­sor­gen können.

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