Mitgliedschaft
Bei uns sind Sie Mitglied
Mitglied und Mieter
Wohnen und mitbestimmen
Wer Mitglied einer Genossenschaft ist, wohnt sicher wie ein Eigentümer und flexibel wie ein Mieter. Und wie das Wohnen bei der OWG aussieht, das entscheiden Sie selbst: Jedes unserer inzwischen rund 4.500 Mitglieder wählt mit seiner Stimme seine Vertreterinnen und Vertreter. Die aktuell 70 Vertreter der OWG haben Einfluss auf den Weg unserer Genossenschaft. Sie wählen zum Beispiel den Aufsichtsrat und bestimmen über die Verwendung des Gewinns.
Gut zu wissen!
Da wir zurzeit sehr viele Wohnungsgesuche haben, ist mit dem Beitritt zur Genossenschaft nicht garantiert, dass wir Sie auch tatsächlich mit einer passenden Wohnung versorgen können.
Was ist eine Genossenschaft
Und wie funktioniert das?
Eine Genossenschaft zeichnet sich durch eine basisdemokratische Organisationsform aus. Grundlage sind die drei Prinzipien Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung. Jedes Mitglied der Genossenschaft hat die gleichen Rechte und Pflichten und jede Stimme hat das gleiche Gewicht. Mit dieser wählen sie ihre Vertreter. Diese wiederum wählen den Aufsichtsrat, der den Vorstand bestellt und begleitet. Die Vertreter überprüfen jährlich im Sinne der Mitglieder, ob Aufsichtsrat und Vorstand den genossenschaftlichen Förderauftrag erfüllen.
Satzung
Unsere Ziele
Jede Genossenschaft muss über eine Satzung verfügen. Sie ist die innere Verfassung der Genossenschaft und ergänzt gesetzliche Bestimmungen. Eine Satzung wird schriftlich niedergelegt. Sie bestimmt die Struktur, die Kompetenzen und Ziele der Genossenschaft und ist damit Leitfaden für den genossenschaftlichen Alltag der Mitglieder und der Organe.
Mitglieder
Vertreter
Ziel
Dividende
Gewinnbeteiligung
Auf Ihre eingezahlten Genossenschaftsanteile schütten wir bei wirtschaftlichem Erfolg eine Dividende aus – unsere Mitglieder erhalten somit eine Gewinnbeteiligung. Ihre Mitgliedschaft bedeutet für Sie also auch eine sichere und renditestarke Kapitalanlage.
Mitglied werden!
Wie werde ich Mitglied?
Ihr Weg zur OWG
Um Mitglied der Oberurseler Wohnungsgenossenschaft zu werden, müssen Sie einen schriftlichen Antrag auf Mitgliedschaft an uns stellen sowie die Beitrittserklärung unterzeichnen. Über Ihren Antrag entscheidet letztendlich der Vorstand.