Infor­ma­ti­ons­pflich­ten gem. Art. 13 DSGVO für Bewerber

1 Infor­ma­ti­ons­pflich­ten gem. Art. 13 DSGVO

Stand: 11.10.2021

1.1 Name des ver­ant­wort­li­chen Unternehmens

Ober­ur­se­ler Woh­nungs­ge­nos­sen­schaft eG
Hohe­mark­stra­ße 27a
61440 Ober­ur­sel
06171/9249–0

info@oberursel-owg.de
www.oberursel-owg.de

1.2 Kon­takt­da­ten des Datenschutzbeauftragten

Daten­schutz­be­auf­trag­ter
Herr Jür­gen Rose­now
All-in-Media GmbH Gesell­schaft für Daten­schutz und Daten­si­cher­heit
Mark­wald­stra­ße 11
D‑63073 Offen­bach am Main

+49 69 5699922–0
datenschutz@oberursel-owg.de
www.all-in-media.com

1.3 Zweck­be­stim­mung der Daten­er­he­bung, Daten­ver­ar­bei­tung oder Datennutzung

Wir ver­ar­bei­ten per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten i. S. d. Art. 88 der Euro­päi­schen Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGVO) i.V. § 26 Abs. 8 des Daten­schutz-Anpas­sungs- und Umset­zungs­ge­setz EU (DSAn­pUG-EU/BDSG-neu).
Die Erhe­bung, Ver­ar­bei­tung und Spei­che­rung Ihrer per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten erfolgt nur für die hier genann­ten fol­gen­den Zwe­cke und Bedingungen:

  • zur Abwick­lung des Bewer­bungs­ver­fah­rens gemäß Art. 6 Abs. 1 a, c, f DSGVO
  • Soweit es zu einem Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis zwi­schen Ihnen und uns kommt, kön­nen wir gemäß § 26 Abs. 1 BDSG-neu die bereits von Ihnen erhal­te­nen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten für Zwe­cke des Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­ses wei­ter­ver­ar­bei­ten, wenn dies für die Durch­füh­rung oder Been­di­gung des Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­ses oder zur Aus­übung oder Erfül­lung der sich aus einem Gesetz oder einem Tarif­ver­trag, einer Betriebs- oder Dienst­ver­ein­ba­rung (Kol­lek­tiv­ver­ein­ba­rung) erge­ben­den Rech­te und Pflich­ten der Inter­es­sen­ver­tre­tung der Beschäf­tig­ten erfor­der­lich ist.

Soweit erfor­der­lich, ver­ar­bei­ten wir per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten über die eigent­li­che Erfül­lung des Ver­tra­ges oder der vor­ver­trag­li­chen Maß­nah­men hin­aus zur Wah­rung berech­tig­ter Inter­es­sen von uns oder von gesetz­li­chen Vor­ga­ben. Rechts­grund­la­ge ist dabei Art. 6 Abs. 1 f DSGVO, das berech­tig­te Inter­es­se ist bei­spiels­wei­se eine Beweis­pflicht in einem Ver­fah­ren nach dem All­ge­mei­nen Gleich­be­hand­lungs­ge­setz (AGG).

1.4 Wider­spruchs­recht

Die­se Ein­ver­ständ­nis­er­klä­rung zur Nut­zung und Spei­che­rung ist frei­wil­lig und kann gemäß Art. 21 Abs. 4 i. V. m. Abs. 1 und 2 DSGVO jeder­zeit mit Wir­kung für die Zukunft schrift­lich wider­ru­fen werden.

Der Wider­ruf der Ein­wil­li­gung berührt nicht die Recht­mä­ßig­keit der bis zum Wider­ruf ver­ar­bei­te­ten Daten. Die Kon­takt­da­ten zur Über­sen­dung des Wider­rufs fin­den Sie oben bei den Daten des Verantwortlichen.

1.5 Daten­über­mitt­lung an Empfänger

Wir nut­zen zur Ver­ar­bei­tung die Unter­stüt­zung von durch einen Auf­trags­ver­ar­bei­tungs­ver­trag nach Art. 28 DSGVO an uns gebun­de­ne Dienst­leis­ter wie z.B. Soft­ware-Lie­fe­ran­ten, Lohnbuchhaltung.

Bei der Durch­füh­rung von Video­kon­fe­ren­zen im Bewer­bungs­ver­fah­ren nut­zen wir Anbie­ter, die die DSGVO beach­ten. Deren Video-Ser­ver ste­hen in der EU bzw. in Län­dern des Gül­tig­keits­be­reichs der DSGVO. Es kann dabei aber tech­nisch bedingt vor­kom­men, dass durch die Video­kon­fe­ren­zen-Ver­wal­tung der Anbie­ter in Ein­zel­fäl­len Daten in Dritt­län­der über­tra­gen werden.

Es fin­det ansons­ten kei­ne Über­mitt­lung an Drit­te statt, soweit die­se nicht durch einen Auf­trags­ver­ar­bei­tungs­ver­trag nach Art. 28 DSGVO an uns gebun­den sind oder eine gesetz­li­che Grund­la­ge besteht.

1.6 Dau­er der Speicherung

Wird von dem für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen kein Anstel­lungs­ver­trag mit dem Bewer­ber geschlos­sen, so wer­den die Bewer­bungs­un­ter­la­gen sechs Mona­te nach Bekannt­ga­be der Absa­ge­ent­schei­dung auto­ma­tisch gelöscht, sofern einer Löschung kei­ne sons­ti­gen berech­tig­ten Inter­es­sen des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen ent­ge­gen­ste­hen. Sons­ti­ges berech­tig­tes Inter­es­se in die­sem Sin­ne ist bei­spiels­wei­se eine Beweis­pflicht in einem Ver­fah­ren nach dem All­ge­mei­nen Gleich­be­hand­lungs­ge­setz (AGG).

Nach Ent­fal­len des jewei­li­gen Ver­ar­bei­tungs- und Nut­zungs­zwe­ckes gel­ten die ein­schlä­gi­gen gesetz­li­chen Aufbewahrungsfristen.

2 Rechts­grund­la­ge für die Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten

Soweit wir für Ver­ar­bei­tungs­vor­gän­ge per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten eine Ein­wil­li­gung der betrof­fe­nen Per­son ein­ho­len, dient Art. 6 Abs. 1 a EU-Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGVO) als Rechtsgrundlage.

Bei der Ver­ar­bei­tung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, die zur Erfül­lung eines Ver­tra­ges, des­sen Ver­trags­par­tei die betrof­fe­ne Per­son ist, erfor­der­lich ist, dient Art. 6 Abs. 1 b DSGVO als Rechts­grund­la­ge. Dies gilt auch für Ver­ar­bei­tungs­vor­gän­ge, die zur Durch­füh­rung vor­ver­trag­li­cher Maß­nah­men erfor­der­lich sind.

Soweit eine Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten zur Erfül­lung einer recht­li­chen Ver­pflich­tung erfor­der­lich ist, der unser Unter­neh­men unter­liegt, dient Art. 6 Abs. 1 c DSGVO als Rechtsgrundlage.

Ist die Ver­ar­bei­tung zur Wah­rung eines berech­tig­ten Inter­es­ses unse­res Unter­neh­mens oder eines Drit­ten erfor­der­lich und über­wie­gen die Inter­es­sen, Grund­rech­te und Grund­frei­hei­ten des Betrof­fe­nen das erst­ge­nann­te Inter­es­se nicht, so dient Art. 6 Abs. 1 f DSGVO als Rechts­grund­la­ge für die Verarbeitung.

3 Wel­che Rech­te haben Sie?

Wer­den per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten von Ihnen ver­ar­bei­tet, sind Sie Betrof­fe­ner i.S.d. DSGVO und es ste­hen Ihnen fol­gen­de Rech­te gegen­über dem Ver­ant­wort­li­chen zu:

3.1 Aus­kunfts­recht

Sie kön­nen von dem Ver­ant­wort­li­chen eine Bestä­ti­gung dar­über ver­lan­gen, ob per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten, die Sie betref­fen, von uns ver­ar­bei­tet werden.

Liegt eine sol­che Ver­ar­bei­tung vor, kön­nen Sie von dem Ver­ant­wort­li­chen über fol­gen­de Infor­ma­tio­nen Aus­kunft verlangen:

  • die Zwe­cke, zu denen die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ver­ar­bei­tet werden;
  • die Kate­go­rien von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, wel­che ver­ar­bei­tet werden;
  • die Emp­fän­ger bzw. die Kate­go­rien von Emp­fän­gern, gegen­über denen die Sie betref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten offen­ge­legt wur­den oder noch offen­ge­legt werden;
  • die geplan­te Dau­er der Spei­che­rung der Sie betref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten oder, falls kon­kre­te Anga­ben hier­zu nicht mög­lich sind, Kri­te­ri­en für die Fest­le­gung der Speicherdauer;
  • das Bestehen eines Rechts auf Berich­ti­gung oder Löschung der Sie betref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, eines Rechts auf Ein­schrän­kung der Ver­ar­bei­tung durch den Ver­ant­wort­li­chen oder eines Wider­spruchs­rechts gegen die­se Verarbeitung;
  • das Bestehen eines Beschwer­de­rechts bei einer Aufsichtsbehörde;
  • alle ver­füg­ba­ren Infor­ma­tio­nen über die Her­kunft der Daten, wenn die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten nicht bei der betrof­fe­nen Per­son erho­ben werden.

Ihnen steht das Recht zu, Aus­kunft dar­über zu ver­lan­gen, ob die Sie betref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten in ein Dritt­land oder an eine inter­na­tio­na­le Orga­ni­sa­ti­on über­mit­telt wer­den. In die­sem Zusam­men­hang kön­nen Sie ver­lan­gen, über die geeig­ne­ten Garan­tien gem. Art. 46 DSGVO im Zusam­men-hang mit der Über­mitt­lung unter­rich­tet zu werden.

3.2 Recht auf Berichtigung

Sie haben ein Recht auf Berich­ti­gung und / oder Ver­voll­stän­di­gung gegen­über dem Ver­ant­wort­li­chen, sofern die ver­ar­bei­te­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, die Sie betref­fen, unrich­tig oder unvoll­stän­dig sind. Der Ver­ant­wort­li­che hat die Berich­ti­gung unver­züg­lich vorzunehmen.

3.3 Recht auf Ein­schrän­kung der Verarbeitung

Unter den fol­gen­den Vor­aus­set­zun­gen kön­nen Sie die Ein­schrän­kung der Ver­ar­bei­tung der Sie betref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten verlangen:

  • wenn Sie die Rich­tig­keit der Sie betref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen für eine Dau­er bestrei­ten, die es dem Ver­ant­wort­li­chen ermög­licht, die Rich­tig­keit der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten zu überprüfen;
  • die Ver­ar­bei­tung unrecht­mä­ßig ist und Sie die Löschung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ableh­nen und statt­des­sen die Ein­schrän­kung der Nut­zung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten verlangen;
  • der Ver­ant­wort­li­che die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten für die Zwe­cke der Ver­ar­bei­tung nicht län­ger benö­tigt, Sie die­se jedoch zur Gel­tend­ma­chung, Aus­übung oder Ver­tei­di­gung von Rechtsan-sprü­chen benö­ti­gen, oder
  • wenn Sie Wider­spruch gegen die Ver­ar­bei­tung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO ein­ge­legt haben und noch nicht fest­steht, ob die berech­tig­ten Grün­de des Ver­ant­wort­li­chen gegen­über Ihren Grün-den überwiegen.

Wur­de die Ver­ar­bei­tung der Sie betref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ein­ge­schränkt, dür­fen die­se Daten — von ihrer Spei­che­rung abge­se­hen — nur mit Ihrer Ein­wil­li­gung oder zur Gel­tend­ma­chung, Aus­übung oder Ver­tei­di­gung von Rechts­an­sprü­chen oder zum Schutz der Rech­te einer ande­ren natür­li­chen oder juris­ti­schen Per­son oder aus Grün­den eines wich­ti­gen öffent­li­chen Inter­es­ses der Uni­on oder eines Mit­glied­staats ver­ar­bei­tet werden.

Wur­de die Ein­schrän­kung der Ver­ar­bei­tung nach den o.g. Vor­aus­set­zun­gen ein­ge­schränkt, wer­den Sie von dem Ver­ant­wort­li­chen unter­rich­tet bevor die Ein­schrän­kung auf­ge­ho­ben wird.

3.4 Recht auf Löschung

3.4.1 Löschungs­pflicht

Sie kön­nen von dem Ver­ant­wort­li­chen ver­lan­gen, dass die Sie betref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten unver­züg­lich gelöscht wer­den, und der Ver­ant­wort­li­che ist ver­pflich­tet, die­se Daten unver­züg­lich zu löschen, sofern einer der fol­gen­den Grün­de zutrifft:

  • Die Sie betref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten sind für die Zwe­cke, für die sie erho­ben oder auf sons­ti­ge Wei­se ver­ar­bei­tet wur­den, nicht mehr notwendig.
  • Sie wider­ru­fen Ihre Ein­wil­li­gung, auf die sich die Ver­ar­bei­tung gem. Art. 6 Abs. 1 a oder Art. 9 Abs. 2 a DSGVO stütz­te, und es fehlt an einer ander­wei­ti­gen Rechts­grund­la­ge für die Verarbeitung.
  • Sie legen gem. Art. 21 Abs. 1 DSGVO Wider­spruch gegen die Ver­ar­bei­tung ein und es lie­gen kei­ne vor­ran­gi­gen berech­tig­ten Grün­de für die Ver­ar­bei­tung vor, oder Sie legen gem. Art. 21 Abs. 2 DSGVO Wider­spruch gegen die Ver­ar­bei­tung ein.
  • Die Sie betref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wur­den unrecht­mä­ßig verarbeitet.
  • Die Löschung der Sie betref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ist zur Erfül­lung einer recht­li­chen Ver­pflich­tung nach dem Uni­ons­recht oder dem Recht der Mit­glied­staa­ten erfor­der­lich, dem der Ver­ant­wort­li­che unterliegt.
  • Die Sie betref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wur­den in Bezug auf ange­bo­te­ne Diens­te der Infor­ma­ti­ons­ge­sell­schaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.

3.4.2 Löschung von Infor­ma­tio­nen bei Dritten

Hat der Ver­ant­wort­li­che die Sie betref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten öffent­lich gemacht und ist er gem. Art. 17 Abs. 1 DSGVO zu deren Löschung ver­pflich­tet, so trifft er unter Berück­sich­ti­gung der ver­füg­ba­ren Tech­no­lo­gie und der Imple­men­tie­rungs­kos­ten ange­mes­se­ne Maß­nah­men, auch tech­ni­scher Art, um für die Daten­ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­che, die die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ver­ar­bei­ten, dar­über zu infor­mie­ren, dass Sie als betrof­fe­ne Per­son von ihnen die Löschung aller Links zu die­sen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten oder von Kopien oder Repli­ka­tio­nen die­ser per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ver­langt haben.

4.3 Aus­nah­men bei Löschungen

Das Recht auf Löschung besteht nicht, soweit die Ver­ar­bei­tung erfor­der­lich ist

  • zur Aus­übung des Rechts auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung und Information;
  • zur Erfül­lung einer recht­li­chen Ver­pflich­tung, die die Ver­ar­bei­tung nach dem Recht der Uni­on oder der Mit­glied­staa­ten, dem der Ver­ant­wort­li­che unter­liegt, erfor­dert, oder zur Wahr­neh­mung einer Auf­ga­be, die im öffent­li­chen Inter­es­se liegt oder in Aus­übung öffent­li­cher Gewalt erfolgt, die dem Ver­ant­wort­li­chen über­tra­gen wurde;
  • aus Grün­den des öffent­li­chen Inter­es­ses im Bereich der öffent­li­chen Gesund­heit gemäß Art. 9 Abs. 2 h und i sowie Art. 9 Abs. 3 DSGVO;
  • für im öffent­li­chen Inter­es­se lie­gen­de Archiv­zwe­cke, wis­sen­schaft­li­che oder his­to­ri­sche For­schungs­zwe­cke oder für sta­tis­ti­sche Zwe­cke gem. Art. 89 Abs. 1 DSGVO, soweit das unter Abschnitt a) genann­te Recht vor­aus­sicht­lich die Ver­wirk­li­chung der Zie­le die­ser Ver­ar­bei­tung un-mög­lich macht oder ernst­haft beein­träch­tigt, oder
  • zur Gel­tend­ma­chung, Aus­übung oder Ver­tei­di­gung von Rechtsansprüchen.

3.5 Recht auf Unterrichtung

Haben Sie das Recht auf Berich­ti­gung, Löschung oder Ein­schrän­kung der Ver­ar­bei­tung gegen­über dem Ver­ant­wort­li­chen gel­tend gemacht, ist die­ser ver­pflich­tet, allen Emp­fän­gern, denen die Sie betref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten offen­ge­legt wur­den, die­se Berich­ti­gung oder Löschung der Daten oder Ein­schrän­kung der Ver­ar­bei­tung mit­zu­tei­len, es sei denn, dies erweist sich als unmög­lich oder ist mit einem unver­hält­nis­mä­ßi­gen Auf­wand verbunden.

Ihnen steht gegen­über dem Ver­ant­wort­li­chen das Recht zu, über die­se Emp­fän­ger unter­rich­tet zu wer-den.

3.6 Recht auf Datenübertragbarkeit

Sie haben das Recht, die Sie betref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, die Sie dem Ver­ant­wort­li­chen bereit­ge­stellt haben, in einem struk­tu­rier­ten, gän­gi­gen und maschi­nen­les­ba­ren For­mat zu erhal­ten. Außer­dem haben Sie das Recht die­se Daten einem ande­ren Ver­ant­wort­li­chen ohne Behin­de­rung durch den Ver­ant­wort­li­chen, dem die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten bereit­ge­stellt wur­den, zu über­mit­teln, sofern

  • die Ver­ar­bei­tung auf einer Ein­wil­li­gung gem. Art. 6 Abs. 1 a DSGVO oder Art. 9 Abs. 2 a DSGVO oder auf einem Ver­trag gem. Art. 6 Abs. 1 b DSGVO beruht und
  • die Ver­ar­bei­tung mit­hil­fe auto­ma­ti­sier­ter Ver­fah­ren erfolgt.

In Aus­übung die­ses Rechts haben Sie fer­ner das Recht, zu erwir­ken, dass die Sie betref­fen­den per-sonen­be­zo­ge­nen Daten direkt von einem Ver­ant­wort­li­chen einem ande­ren Ver­ant­wort­li­chen über­mit­telt wer­den, soweit dies tech­nisch mach­bar ist. Frei­hei­ten und Rech­te ande­rer Per­so­nen dür­fen hier­durch nicht beein­träch­tigt werden.

Das Recht auf Daten­über­trag­bar­keit gilt nicht für eine Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten, die für die Wahr­neh­mung einer Auf­ga­be erfor­der­lich ist, die im öffent­li­chen Inter­es­se liegt oder in Aus­übung öffent­li­cher Gewalt erfolgt, die dem Ver­ant­wort­li­chen über­tra­gen wurde.

3.7 Wider­spruchs­recht

Sie haben das Recht, aus Grün­den, die sich aus ihrer beson­de­ren Situa­ti­on erge­ben, jeder­zeit gegen die Ver­ar­bei­tung der Sie betref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, die auf­grund von Art. 6 Abs. 1 e oder f DSGVO erfolgt, Wider­spruch ein­zu­le­gen; dies gilt auch für ein auf die­se Bestim­mun­gen gestütz­tes Profiling.

Der Ver­ant­wort­li­che ver­ar­bei­tet die Sie betref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwin­gen­de schutz­wür­di­ge Grün­de für die Ver­ar­bei­tung nach­wei­sen, die Ihre Inter­es­sen, Rech­te und Frei­hei­ten über­wie­gen, oder die Ver­ar­bei­tung dient der Gel­tend­ma­chung, Aus­übung oder Ver­tei­di­gung von Rechtsansprüchen.

Wer­den die Sie betref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ver­ar­bei­tet, um Direkt­wer­bung zu betrei­ben, haben Sie das Recht, jeder­zeit Wider­spruch gegen die Ver­ar­bei­tung der Sie betref­fen­den per­so­nen­be-zoge­nen Daten zum Zwe­cke der­ar­ti­ger Wer­bung ein­zu­le­gen; dies gilt auch für das Pro­fil­ing, soweit es mit sol­cher Direkt­wer­bung in Ver­bin­dung steht.

Wider­spre­chen Sie der Ver­ar­bei­tung für Zwe­cke der Direkt­wer­bung, so wer­den die Sie betref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten nicht mehr für die­se Zwe­cke verarbeitet.

Sie haben die Mög­lich­keit, im Zusam­men­hang mit der Nut­zung von Diens­ten der Infor­ma­ti­ons­ge­sell­schaft — unge­ach­tet der Richt­li­nie 2002/58/EG — Ihr Wider­spruchs­recht mit­tels auto­ma­ti­sier­ter Ver­fah­ren aus­zu­üben, bei denen tech­ni­sche Spe­zi­fi­ka­tio­nen ver­wen­det werden.

3.8 Recht auf Wider­ruf der daten­schutz­recht­li­chen Einwilligungserklärung

Sie haben das Recht, Ihre daten­schutz­recht­li­che Ein­wil­li­gungs­er­klä­rung jeder­zeit zu wider­ru­fen. Durch den Wider­ruf der Ein­wil­li­gung wird die Recht­mä­ßig­keit der auf­grund der Ein­wil­li­gung bis zum Wider­ruf erfolg­ten Ver­ar­bei­tung nicht berührt.

3.9 Auto­ma­ti­sier­te Ent­schei­dung im Ein­zel­fall ein­schließ­lich Profiling

Es fin­det grund­sätz­lich kei­ne auto­ma­ti­sier­te Ent­schei­dungs­fin­dung im Sin­ne des Art. 22 DSGVO statt.

3.10 Recht auf Beschwer­de bei einer Aufsichtsbehörde

Unbe­scha­det eines ander­wei­ti­gen ver­wal­tungs­recht­li­chen oder gericht­li­chen Rechts­be­helfs steht Ihnen das Recht auf Beschwer­de bei einer Auf­sichts­be­hör­de, ins­be­son­de­re in dem Mit­glied­staat ihres Auf­ent­halts­orts, ihres Arbeits­plat­zes oder des Orts des mut­maß­li­chen Ver­sto­ßes, zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Ver­ar­bei­tung der Sie betref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten gegen die DSGVO verstößt.

Die Auf­sichts­be­hör­de, bei der die Beschwer­de ein­ge­reicht wur­de, unter­rich­tet den Beschwer­de­füh­rer über den Stand und die Ergeb­nis­se der Beschwer­de ein­schließ­lich der Mög­lich­keit eines gericht­li­chen Rechts­be­helfs nach Art. 78 DSGVO.