Für Senioren
Barrierearmes Wohnen bei der OWG
Barrierearmes Wohnen
Subline Lorem Ipsum
Damit sich unsere Mitglieder bei uns wohlfühlen, wird Service bei uns großgeschrieben. Auf dieser Seite finden Sie wichtige Links, Downloads und die Antworten auf die häufigsten Fragen. Sie haben einen Schaden in Ihrer Wohnung entdeckt? Dann melden Sie diesen unkompliziert über unser Kontaktformular.
FAQ — Häufig gestelle Fragen
-
Alles um das Thema Wohnungsbauprämie
Um die Wohnungsbauprämie zu bekommen, dürfen Sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten und müssen für das jeweilige Jahr eine Einzahlung auf das Mitgliedskonto geleistet haben. Dies betrifft somit all diejenigen, die neu in die Genossenschaft eingetreten sind, die Ihre Anteile aufgrund der Anmietung einer Wohnung aufgestockt haben oder die die jährliche Dividende zum Erwerb weiterer Anteile auf dem Mitgliedskonto ansparen. Das notwendige Antragsformular versenden wir einmal im Jahr und dieses schicken Sie bitte ausgefüllt wieder an uns zurück, wenn Sie die Wohnungsbauprämie beantragen möchten. Wir reichen dann die Anträge beim Finanzamt ein.
-
Erlischt meine Mitgliedschaft, wenn ich meine Genossenschaftswohnung kündige?
Nein. Die Mitgliedschaft muss gemäß § 7 der Satzung separat schriftlich gekündigt werden.
-
Kann ich meine Mitgliedschaft übertragen?
Grundsätzlich ja, über Ihren entsprechenden Antrag entscheidet der Vorstand.
-
Kann ich weitere Geschäftsanteile erwerben?
Laut Satzung besteht die Möglichkeit, dass Sie zusätzlich zu Ihren Pflichtanteilen weitere Anteile erwerben. Im Hinblick auf die aktuelle Zinssituation am Kapitalmarkt bitten wir um Verständnis, dass die Zeichnung von weiteren Geschäftsanteilen vorläufig leider nicht möglich ist (Vorstandsbeschluss).
-
Muss ich die Dividende versteuern?
Dividenden sind als sogenannte Kapitalerträge zunächst grundsätzlich steuerpflichtig. Sie können aber Ihr Finanzinstitut mithilfe eines sogenannten Freistellungsauftrags anweisen, Ihre Dividende vom automatischen Steuerabzug auszunehmen. Voraussetzung ist, dass Ihr steuerlicher Freibetrag noch nicht ausgeschöpft ist.
-
Bekomme ich Zinsen für meine Genossenschaftsanteile?
Ja. Für die gezeichneten Genossenschaftsanteile wird jährlich eine Dividende ausgeschüttet. Die Höhe wird jedes Jahr von der Vertreterversammlung beschlossen.
-
Wann und wie bekomme ich meine Genossenschaftsanteile zurück?
Sie können die Mitgliedschaft insgesamt oder einzelne Genossenschaftsanteile kündigen, sofern es sich nicht um Pflichtanteile, die mit einem Dauernutzungsrecht an einer Wohnung verknüpft sind, handelt. Die Kündigungsfrist beträgt ein Jahr zum Ende des Geschäftsjahres (Kalenderjahr). Die Auszahlung erfolgt, nachdem die Vertreterversammlung den Jahresabschluss für das Jahr Ihrer Kündigung bzw. Ihres Ausscheidens festgestellt hat.
Beispiel: Kündigen Sie im Januar 2018, so wird die Kündigung zum 31.12.2019 wirksam. Nach der Vertreterversammlung für das Jahr 2019 (meist im Juni des folgenden Jahres) erfolgt dann die Auszahlung.
-
Wie werde ich Mitglied?
Sie müssen einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen und eine Beitrittserklärung unterzeichnen. Über Ihren Antrag entscheidet der Vorstand. Nach Zulassung durch den Vorstand müssen Sie zwei Pflichtanteile à 160 Euro und ein einmaliges Eintrittsgeld von 75 Euro zahlen. Ist das erledigt, sind Sie Mitglied der Genossenschaft.
Wichtig zu wissen: Da wir zurzeit sehr viele Wohnungsgesuche haben, ist mit dem Beitritt zur Genossenschaft nicht garantiert, dass wir Sie auch tatsächlich mit einer passenden Wohnung versorgen können.
-
Ich möchte einen Laminatboden verlegen, eine Markise anbringen oder eine Dusche anstelle der Badewanne einbauen? Was muss ich tun?
Wie jede bauliche Veränderung ist ein solches Vorhaben frühzeitig mit der Genossenschaft abzustimmen und nur mit deren Zustimmung zulässig. Wenden Sie sich für diese und ähnliche Fragen bitte an die Mitarbeiter unserer technischen Abteilung.
-
Kann ich ein Haustier in der Wohnung halten?
Die Haltung von Haustieren ist nur mit Zustimmung der Genossenschaft zulässig. Die Kleintierhaltung ist von dieser generellen Zustimmungspflicht ausgenommen.
-
Mein Fernsehempfang ist gestört, wo muss ich mich melden?
Bitte wenden Sie sich bei Störungen des Fernsehempfanges und der Internet- und Telefonverbindung, soweit diese über das TV Kabel laufen, an den Kabelnetzbetreiber Unitymedia. Hierfür steht die Servicenummer 01805 660100 zur Verfügung.
-
Meine Freundin/Freund will bei mir einziehen. Ist das erlaubt?
Der Zuzug von Lebenspartnern ist grundsätzlich erlaubt, bedarf jedoch der Genehmigung der Genossenschaft.
-
Kann ich innerhalb des Wohnungsbestands der Genossenschaft umziehen?
Ein Umzug innerhalb unseres Bestands ist grundsätzlich möglich. Bitte wenden Sie sich an unsere Vermietungsabteilung.
-
Was passiert mit meinen Geschäftsanteilen bei Kündigung des Dauernutzungsvertrages?
Eine Kündigung des Dauernutzungsvertrages führt nicht automatisch zur Freigabe der Geschäftsanteile. Dazu müssen einzelne Geschäftsanteile oder die Mitgliedschaft insgesamt gekündigt werden. Nähere Informationen dazu finden Sie unter der Rubrik Mitgliedschaft.
-
Welche Kündigungsfrist muss ich bei Kündigung des Dauernutzungsvertrages beachten?
Der Dauernutzungsvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die schriftliche Kündigung muss bis spätestens zum dritten Werktag eines Monats bei uns eingegangen sein.
-
Was wird bei Abschluss eines Dauernutzungsvertrages erforderlich?
Haben wir eine passende Wohnung für Sie, müssen Sie bei Abschluss des Dauernutzungsvertrages weitere Geschäftsanteile erwerben. Die Anzahl der erforderlichen Geschäftsanteile richtet sich nach der Wohnungsgröße. Zurzeit sind dies 35 € je m² Wohnfläche, aufgerundet auf den nächsthöheren durch 160 teilbaren Betrag.
-
Wie bewerbe ich mich um eine Wohnung?
Sie können sich als Mitglied in eine Vormerkliste aufnehmen lassen. Dazu füllen Sie bitte den Fragebogen für Mietinteressenten Teil 1 aus und machen einen Termin mit unserer Vermietungsabteilung. Wir nehmen Ihre Wünsche auf und benachrichtigen Sie, sobald wir etwas Passendes anbieten können.
Sie haben eine Wohnung besichtigt und möchten die Wohnung anmieten? Dann füllen Sie bitte den Fragebogen für Mietinteressenten Teil 2 aus und reichen die gewünschten Unterlagen ein.
Über die Vergabe der Wohnungen entscheidet der Vorstand. Bei der Vergabe werden bestimmte Kriterien berücksichtigt, wie etwa Dauer der Mitgliedschaft, aber auch soziale Kriterien.
Ihr direkter Draht zur OWG
Rufen Sie uns an oder kommen Sie vorbei!
Dienstags von 9 – 12 Uhr
Donnerstags von 15 – 17 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Dienstags von 9 – 12 Uhr
Donnerstags von 15 – 17 Uhr